e-Bike Zulassung

Im Beratungsgespräch mit unseren Kunden bekommen wir oft die Frage gestellt, ob eine e-Bike Zulassung nötig ist, um mit einem Elektrofahrrad fahren zu dürfen.
e-Bike Zulassung für ein Pedelec

Um diese Frage zu beantworten, ist es nötig zuerst einmal zu prüfen, welche Art von Elektrovelo Sie fahren: ein Pedelec oder ein S-Pedelec.
Bei einem Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Ein Elektrovelo mit einer Leistungskapazität von maximal 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind rechtlich einem traditionellen Velo gleichgestellt. Das bedeutet, dass Sie für ein Pedelec auch keine e-Bike Zulassung benötigen.
e-Bike Zulassung für ein S-Pedelec

Anders ist es bei S-Pedelecs. Das S-Pedelec ist rechtlich gesehen ein Kleinkraftrad. Diese Velos funktionieren zwar genauso wie ein Pedelec. Allerdings erreichen sie eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung von S-Pedelec Motoren liegt bei 500 Watt. Um solch ein Elektrovelo fahren zu dürfen, benötigt der Fahrer eine e-Bike Zulassung in Form einer Betriebserlaubnis, Haftpflichtversicherung und der Fahrer muss einen Führerschein der Klasse M besitzen.
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